Sitzung: 17.03.2021 StR/002/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 6, Enthaltungen: 8, Befangen: 0
Vorlage: 0435/20
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
verwaltungsinternen Arbeitsabläufe dahingehend zu organisieren, dass die im
Ablaufschema "Musterbeteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen
Verwaltungsprozessen" von BÄMM! beschriebenen Beteiligungsverfahren und
-phasen, für alle in der "Satzung zur Beteiligung junger Menschen in der
Landeshauptstadt Erfurt" benannten Beteiligungsrechte (§3), ab Beginn des
jeweiligen Planungsprozesses, zum verpflichtenden Teil des Verwaltungshandelns
werden.
02
In einem ersten Schritt werden in internen
Informationsveranstaltungen das Schema sowie die "Satzung zur Beteiligung
junger Menschen in der Landeshauptstadt Erfurt" durch Vertreter/Innen von
BÄMM! sowie des Dezernat 05 in den Ämtern, welche im Wesentlichen mit der
Erarbeitung von Drucksachen die von den Regelungen des §3 der oben genannten
Satzung betroffen sind, vorgestellt. Ziel des Prozesses muss es sein, die
Mitarbeiter/Innen soweit zu sensibilisieren, dass die Anwendung des benannten
Schemas zur Selbstverständlichkeit bei Projekten der Stadtverwaltung wird.
03
Nach Abschluss der Informationsveranstaltungen
und einer internen Ãœbergangsphase wird ab dem 2. Quartal 2021 die
ordnungsgemäße Durchführung des Prozesses für alle sichtbar in einem
Kontrollfeld auf der Rückseite der Drucksachen dokumentiert. Hierbei soll die
Frage beantwortet werden, ob die Beteiligung aus Sicht der Verwaltung
durchzuführen war und ob sie stattgefunden hat.
Zur Frage des Ob und auch des Wie sowie
allgemeinen Verfahrensfragen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,
stehen die Mitarbeiter/Innen von BÄMM! beratend zur Verfügung.
04
Parallel dazu prüft die Verwaltung auch bei
Drucksachen der Fraktionen ob eine wie oben beschriebene Beteiligung
durchzuführen ist. Die einreichenden Fraktionen des Erfurter Stadtrates
verpflichten sich, nach erfolgter Prüfung, gleichfalls zur Anwendung des
Beteiligungsschemas bei Themen von Belang für Kinder und Jugendliche im Sinne
der "Satzung zur Beteiligung junger Menschen in der Landeshauptstadt
Erfurt". Sollte die Einbindung von BÄMM! bereits bei der Drucksachenerstellung
freiwillig erfolgt sein, ist dies entsprechend mitzuteilen und es entfällt die
Prüfung durch die Verwaltung.