Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 6, Enthaltungen: 8, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die verwaltungsinternen Arbeitsabläufe dahingehend zu organisieren, dass die im Ablaufschema "Musterbeteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Verwaltungsprozessen" von BÄMM! beschriebenen Beteiligungsverfahren und -phasen, für alle in der "Satzung zur Beteiligung junger Menschen in der Landeshauptstadt Erfurt" benannten Beteiligungsrechte (§3), ab Beginn des jeweiligen Planungsprozesses, zum verpflichtenden Teil des Verwaltungshandelns werden.

 

02

In einem ersten Schritt werden in internen Informationsveranstaltungen das Schema sowie die "Satzung zur Beteiligung junger Menschen in der Landeshauptstadt Erfurt" durch Vertreter/Innen von BÄMM! sowie des Dezernat 05 in den Ämtern, welche im Wesentlichen mit der Erarbeitung von Drucksachen die von den Regelungen des §3 der oben genannten Satzung betroffen sind, vorgestellt. Ziel des Prozesses muss es sein, die Mitarbeiter/Innen soweit zu sensibilisieren, dass die Anwendung des benannten Schemas zur Selbstverständlichkeit bei Projekten der Stadtverwaltung wird.

 

03

Nach Abschluss der Informationsveranstaltungen und einer internen Übergangsphase wird ab dem 2. Quartal 2021 die ordnungsgemäße Durchführung des Prozesses für alle sichtbar in einem Kontrollfeld auf der Rückseite der Drucksachen dokumentiert. Hierbei soll die Frage beantwortet werden, ob die Beteiligung aus Sicht der Verwaltung durchzuführen war und ob sie stattgefunden hat.

Zur Frage des Ob und auch des Wie sowie allgemeinen Verfahrensfragen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, stehen die Mitarbeiter/Innen von BÄMM! beratend zur Verfügung.

 

04

Parallel dazu prüft die Verwaltung auch bei Drucksachen der Fraktionen ob eine wie oben beschriebene Beteiligung durchzuführen ist. Die einreichenden Fraktionen des Erfurter Stadtrates verpflichten sich, nach erfolgter Prüfung, gleichfalls zur Anwendung des Beteiligungsschemas bei Themen von Belang für Kinder und Jugendliche im Sinne der "Satzung zur Beteiligung junger Menschen in der Landeshauptstadt Erfurt". Sollte die Einbindung von BÄMM! bereits bei der Drucksachenerstellung freiwillig erfolgt sein, ist dies entsprechend mitzuteilen und es entfällt die Prüfung durch die Verwaltung.