Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 12, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein Konzept zur Registrierung von Ferienwohnungen zu erstellen und dieses dem Ausschuss für 2021 bis zum Ende des ersten Quartals vorzulegen.

Inhalte dieses Konzeptes sollen u.a. sein:

·         Ein Genehmigungsvorbehalt der Kommune bei Umwandlung von Wohnraum.

·         Eine Registrierungspflicht für alle Ferienwohnungen (beinhaltet sowohl Ferienwohnungen im engeren Sinn nach §13a BauNVO als auch zeitweilig gegen Entgelt überlassenen selbst-bewohnten Wohnraum an Feriengäste).

·         Eine Verpflichtung zur Angabe der Registrierungsnummer bei allen Inseraten (bspw. auf Online-Plattformen).

·         Weiterleitung der Registrierungsdaten an die Stadtkämmerei, Abteilung Steuern (bspw. zur Sicherstellung der Entrichtung der Kulturförderabgabe nach KASErf).

·         schlüssige Methoden zur Kontrolle & Einhaltung der der Registrierungspflicht.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit der Landesregierung zu führen, Ziel ist es einen rechtlichen Rahmen zum Schutz von Wohnraum zu schaffen (z.B. "Wohnungsaufsichtsgesetz") und die Zweckentfremdung von Wohnungen zu unterbinden (Zweckentfremdungsverbot).

Ziel soll ein Genehmigungsverfahren mit Genehmigungsvorbehalt sein.

 

03

Bis zur Vorlage einer entsprechenden Gesetzesgrundlage wird der Oberbürgermeister gebeten, die baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung von Wohnraum als Ferienwohnung streng auszulegen und zu kontrollieren.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einmal jährlich schriftlich Bericht zu erstatten über die Anzahl der registrierten Ferienwohnungen, aufgeschlüsselt nach Ortsteilen.