Sitzung: 17.03.2021 StR/002/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 12, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 0022/21
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein Konzept zur
Registrierung von Ferienwohnungen zu erstellen und dieses dem Ausschuss für
2021 bis zum Ende des ersten Quartals vorzulegen.
Inhalte dieses Konzeptes sollen
u.a. sein:
·
Ein Genehmigungsvorbehalt der Kommune bei Umwandlung
von Wohnraum.
·
Eine Registrierungspflicht für alle Ferienwohnungen
(beinhaltet sowohl Ferienwohnungen im engeren Sinn nach §13a BauNVO als auch
zeitweilig gegen Entgelt überlassenen selbst-bewohnten Wohnraum an
Feriengäste).
·
Eine Verpflichtung zur Angabe der Registrierungsnummer
bei allen Inseraten (bspw. auf Online-Plattformen).
·
Weiterleitung der Registrierungsdaten an die
Stadtkämmerei, Abteilung Steuern (bspw. zur Sicherstellung der Entrichtung der
Kulturförderabgabe nach KASErf).
·
schlüssige Methoden zur Kontrolle & Einhaltung der
der Registrierungspflicht.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit
der Landesregierung zu führen, Ziel ist es einen rechtlichen Rahmen zum Schutz
von Wohnraum zu schaffen (z.B. "Wohnungsaufsichtsgesetz") und die
Zweckentfremdung von Wohnungen zu unterbinden (Zweckentfremdungsverbot).
Ziel soll ein Genehmigungsverfahren mit
Genehmigungsvorbehalt sein.
03
Bis zur Vorlage einer entsprechenden Gesetzesgrundlage
wird der Oberbürgermeister gebeten, die baugenehmigungspflichtige
Nutzungsänderung von Wohnraum als Ferienwohnung streng auszulegen und zu
kontrollieren.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
einmal jährlich schriftlich Bericht zu erstatten über die Anzahl der
registrierten Ferienwohnungen, aufgeschlüsselt nach Ortsteilen.