Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4 ) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan ILV625 „Magdeburger Allee“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1 : 500) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 26.06.2020 als Satzung beschlossen.

 

(redaktionelle Anmerkung: die Anlage 4 ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)