Sitzung: 03.02.2021 StR/001/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1768/20
Beschluss
01
Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12
Abs. 2 BauGB vom 09.07.2020 für das
Vorhaben "Lebensmittelmarkt und Wohnen an der Erfurter Allee" wird
gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen
zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für den Bereich südlich der Erfurter Allee soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
vorhabenbezogener Bebauungsplan VIE747"Südlich Erfurter Allee"
aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im
Norden:  durch die südliche
Straßenbegrenzungslinie der Erfurter Allee
im
Osten:Â Â Â Â Â durch die westlichen
Grenze des Flurstücks Gemarkung Vieselbach, Flur 6 Nr. 528/4
im Süden:
  durch die nördlichen Grenzen der
Flurstücke Gemarkung Vieselbach, Flur 6 Nr. 525, 524, 523, 522 (teilw.)
im
Westen: durch die östlichen Grenze
des Flurstücks Gemarkung Vieselbach, Flur 6 Nr. 513/2
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden und
eines großflächigen Lebensmittelmarktes.
-
Die
Verkehrserschließung aller Grundstücke im Geltungsbereich ist durch Anschluss
an die öffentlichen Verkehrsflächen der Erfurter Allee zu sichern.
-
Sicherung
gestalterischer Grundprinzipien für Wohngebäude, sonstige bauliche Hauptanlagen
und Nebengebäude sowie Freiflächen.
-
Sicherung
einer klimaangepassten Bebauung beispielsweise durch Dachbegrünung und
Fassadenbegrünung
-
Kombination
von Dachbegrünung und Photovoltaikanlage auf dem Dach des Lebensmittelmarktes
-
Berücksichtigung
der Prinzipien des ökologischen Bauens
-
Qualifizierung
des schematischen Vorentwurfes bezüglich seiner städtebaulichen und
freiraumplanerischen Qualität in Hinblick auf die Einordnung der Wohngebäude
und der Stellplatzanlage
-
Sicherung
von Straßenbegleitgrün in Form von Gehölzpflanzungen
03
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes VIE747"Südlich der Erfurter
Allee"Â in seiner Fassung vom
16.09.2020 (Anlage 2) und die Begründung in der Fassung vom 03.11.2020 (Anlage
3) werden gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes
VIE747"Südlich Erfurter Allee"Â
und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
beteiligt.
05
Die Stadtverwaltung
Erfurt wird aufgefordert, eine Bushaltestelle vor dem neuen Supermarkt in
Vieselbach im nächsten Nahverkehrsplan zu untersuchen.
redaktionelle Anmerkung:
Die Anlagen 2 und
3 sind der Niederschrift als Anlagen 6 und 7 beigefügt.