Beschluss

 

01

Der Stadtrat beschließt die Zwischenabwägung zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 für den Bereich Ilversgehofen "Mittelhäuser Straße / nördlich Nikolausstraße" in seiner Fassung vom 04.09.2020 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 für den Bereich Ilversgehofen "Mittelhäuser Straße / nördlich Nikolausstraße", dessen Begründung inklusive Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

redaktionelle Anmerkung:

Die Anlage 4 ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

Die Anlage 2 ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

Die Anlage 3 ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.