Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b) i. V. m. § 19 (d), der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten für den Erwerb von u.a. Anhängern, bedruckten Stoffbeuteln, Süßigkeiten, bedruckten Kalendern, Eierlikör, Cappuchino, Kakao, Zitrusfrüchten, Nüssen,  zur Überreichung an die Senioren im Ortsteil (Weihnachtspräsente), finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 EUR zu Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.