Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden der Pferdesportgemeinschaft Waltersleben e.V.  finanzielle Mittel i. H. v. 1.092,97 Euro zur Verfügung gestellt.

Die finanziellen Mittel können u. a. zur Anschaffung eines Rasenmähers, eines Industriestaubsaugers und einer Leiter genutzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage  des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.