Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt werden für Werterhaltungsmaßnahmen im 1. OG des Bürgerhauses  (Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr) 1045,12 EUR für Material zur malermäßigen Instandsetzung und für die Fußbodensanierung zur Verfügung gestellt, nach Zustimmung durch das zuständige Fachamt.