Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf eines Weihnachtsbaumes sowie Weihnachtsschmuck und Lichterketten eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.