Sitzung: 11.11.2020 OR SCH/008.1/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2272/20
Beschluss
Entsprechend § 19(b), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf eines Weihnachtsbaumes sowie
Weihnachtsschmuck und Lichterketten eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.