Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 Abs. 2 a) der Ortsteilverfassung, der Anlage 5, der Landeshauptstadt Erfurt, werden dem Feuerwehrverein Waltersleben finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel können u.a. zur Ersatzbeschaffung eines Grills

verwendet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage  § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.