Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 Abs. 2 a) der Ortsteilverfassung, der Anlage 5, der Landeshauptstadt Erfurt, werden dem Feuerwehrverein Waltersleben finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel können u.a. zum Erwerb von Rettungsmessern und Bandschlingen für die Kameraden der Einsatzabteilung verwendet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage  § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.