Sitzung: 18.11.2020 OR STO/008/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2017/20
Beschluss:
1.) Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Heimat-, Gewerbe- und Geschichtsverein finanzielle Mittel in Höhe von 120,00 Euro zur Verfügung gestellt.
2.) Diese Unterstützung wird für eine professionelle Rahmung von zwei Linolschnitten verwendet.
3.) Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.