Sitzung: 16.11.2020 OR WIN/008/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2207/20
Beschluss:
1.) Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Albert-Schweitzer-Kinderdorf und Familienwerke Thüringen e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 348,00 Euro zur Verfügung gestellt.
2.) Diese Unterstützung wird u. a. für die Anschaffung eines Außen-Lautsprechers mit Ständer und einem Strom-Kabel für diverse Veranstaltungen auf dem Außengelände für die Kinder und Jugendliche im Ortsteil verwendet.
3.) Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.