Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 16 i. V. m. § 18 b) der Ortsteilverfassung werden dem Verein Spirit of Football e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 3.800,00 Euro für Ihre Vereinstätigkeit im Ortsteil zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Unterstützung wird für die konzeptionelle Ausarbeitung, Organisation und Vorbereitung von 3-Workshop-Tagen (gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern von Windischholzhausen, sowie dem Ortsteilbürgermeister und dem Ortsteilrat) sowie für Honorarkosten verwendet.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.