Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Bischlebener SV e.V. werden gemäß § 16 i. V. m. § 17 Abs. 2 der Ortsteilverfassung, der Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 Euro zur Beschaffung von Trainingsmaterialien (Gummibänder in versch. Stärken) zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.Â