Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Beamer und Leinwand sowie u.a. Zubehör) für die Ortsteilverwaltung finanzielle Mittel in Höhe von 850,00 EUR zur Verfügung gestellt.