Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.)       Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Walterslebener Ortsverein e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)       Diese Unterstützung wird für die Anschaffung von Materialien (wie z. Bsp. Pavillon, Zelt, Lichterketten, Sitzauflagen u. a.) für die Ausrichtung von Festlichkeiten verwendet.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.