Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlus:

1.)       Entsprechend § 19 (d und e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister, oder einem Beauftragten, zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)       Die bereitgestellten Mittel können für einen Spielturm, diverse Malhefte sowie Bastelmaterial eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.