Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.)       Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Förderverein "Möbisburger Kinderland" e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 764,60 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)       Diese Unterstützung wird für die Anschaffung von Spielgeräten, wie z. Bsp. Kinder-Taxi, Dreirad, Riesentrettraktor u. a., verwendet.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.