Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.)       Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Förderverein der Grundschule 21 Erfurt e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 700,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)       Diese Unterstützung wird für die Anschaffung von Systemblöcken sowie Steckwürfel verwendet, um den Kindern das Begreifen und Verstehen des Dezimalsystems zu ermöglichen.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.