Beschluss

 

01

Die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ROB694 "Nahversorgungszentrum Roter Berg" in seiner Fassung vom 03.06.2020 (Anlage 2) mit  dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ROB694 "Nahversorgungszentrum Roter Berg", der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

04

Eine Planreife gem. § 33 BauGB ist nur unter der Voraussetzung der gesicherten Ersatzversorgung während der Bauphase zu erteilen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a bis 4e beigefügt.)