Sitzung: 11.11.2020 StR/007/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 1027/19
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das
Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ROB694 "Nahversorgungszentrum Roter
Berg" in seiner Fassung vom 03.06.2020 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage
3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ROB694 "Nahversorgungszentrum Roter
Berg", der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung sowie die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB
werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
04
Eine Planreife gem. § 33 BauGB ist nur
unter der Voraussetzung der gesicherten Ersatzversorgung während der Bauphase
zu erteilen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a bis 4e beigefügt.)