Sitzung: 11.11.2020 StR/007/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 1707/20
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem
Stadtrat bis zum Ende des 2. Quartals 2021 eine Digitalisierungsstrategie für
die Landeshauptstadt Erfurt vorzulegen. Diese berücksichtigt u.a. die Umsetzung
des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Thüringen und zur
Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften und des
Onlinezugangsgesetzes.
02
Zur Erfüllung des BP 01 wird der
Oberbürgermeister beauftragt, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der
Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen einzurichten. Hierzu sind Experten aus
Wissenschaft, Wirtschaft und interkommunalen Kooperationsgremien und der kommunale
IT-Dienstleister KIV Thüringen GmbH hinzuzuziehen.
03
Das Digitalisierungskonzept soll u. a. die
folgenden Schwerpunkte inhaltlich konturieren und in einem fachlogischen
Zusammenhang bringen:
(1)
Festlegung
einer Minimalmenge priorisierter Lebenslagen mit dem höchsten Nutzwert
gegenüber dem Bürger und der Wirtschaft
(2)
Identifizierung
der einzelnen Verwaltungsleistungen entsprechend der jeweiligen Lebenslage
einschließlich grafischer Prozessdarstellung der Ist-Situation
(3)
Schwachstellenanalyse
der Ist-Situation
(4)
Optimierung
und grafisch dokumentierte Neugestaltung der Prozesse unter den Prämissen der
Lebenslagensicht, einer elektronischen und medienbruchfreien sowie
effizienteren Vorgangsverarbeitung in der Innen- und Außensicht der Verwaltung,
dem novellierten Datenschutzgesetz nach DS-GVO, einschließlich Berücksichtigung
der landesseitig vorgegebenen Basiskomponenten und Kommunikationsschnittstellen
durch das Land Thüringen
(5)
Definition
von Arbeitspaketen, Arbeitsteilergebnissen einschließlich ihrer Terminierung
sowie deren Zuweisung an die verantwortlichen Dezernate/Abteilungen/Sachgebiete
(6)
Entwurf
eines Meilensteinplans zur Umsetzung des Digitalisierungskonzepts unter
Berücksichtigung des gesetzlichen Umsetzungszeitplans gemäß dem Thüringer E-Government
Gesetzes (ThürEGovG) und dem Onlinezugangsgesetz (OZG)
(7)
Strategien
zur Vermarktung der kommunalen elektronischen Verwaltungsleistungen
04
Im Zuge des Erarbeitungsprozesses der
Digitalisierungsstrategie wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, die
Entwicklung und Implementierung einer Smart-City Service App, u.a. mit
Informationen zum Service der Stadtverwaltung, Veranstaltungen, touristischen
Angeboten sowie Verkehrsinformationen, für die Landeshauptstadt Erfurt zu
prüfen.
05
Des Weiteren wird der Oberbürgermeister
beauftragt, die Entwicklung einer auch für mobile Geräte optimierten
Bürgerserviceplattform, die u. a. Möglichkeiten der Online-Antragsstellung
und/oder eines Online-Meldesystems, beinhaltet, zu prüfen.
06
Im Hauptausschuss erfolgt erstmals im 4.
Quartal 2020 ein Sachstandsbericht über Handlungsfelder, Projektstruktur und
zeitlichen Projektverlauf, sowie über die Prüfergebnisse aus den
Beschlusspunkten 03, 04 und 05.
07
Der
Oberbürgemeister wird beauftragt bis zum Ende des IV. Quartal 2020 ein Konzept
zu entwickeln, wie Beiräte und Gremien digital abgehalten werden können.
08
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
bereits zur Verfügung stehenden Online-Dienste der Landeshauptstadt Erfurt
qualitativ weiterzuentwickeln, damit sie die Anforderungen an OZG-konforme Onlinedienste erfüllen.