Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des 2. Quartals 2021 eine Digitalisierungsstrategie für die Landeshauptstadt Erfurt vorzulegen. Diese berücksichtigt u.a. die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Thüringen und zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften und des Onlinezugangsgesetzes.

 

02

Zur Erfüllung des BP 01 wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen einzurichten. Hierzu sind Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und interkommunalen Kooperationsgremien und der kommunale IT-Dienstleister KIV Thüringen GmbH hinzuzuziehen.

 

03

Das Digitalisierungskonzept soll u. a. die folgenden Schwerpunkte inhaltlich konturieren und in einem fachlogischen Zusammenhang bringen:

 

(1)    Festlegung einer Minimalmenge priorisierter Lebenslagen mit dem höchsten Nutzwert gegenüber dem Bürger und der Wirtschaft

(2)    Identifizierung der einzelnen Verwaltungsleistungen entsprechend der jeweiligen Lebenslage einschließlich grafischer Prozessdarstellung der Ist-Situation

(3)    Schwachstellenanalyse der Ist-Situation

(4)    Optimierung und grafisch dokumentierte Neugestaltung der Prozesse unter den Prämissen der Lebenslagensicht, einer elektronischen und medienbruchfreien sowie effizienteren Vorgangsverarbeitung in der Innen- und Außensicht der Verwaltung, dem novellierten Datenschutzgesetz nach DS-GVO, einschließlich Berücksichtigung der landesseitig vorgegebenen Basiskomponenten und Kommunikationsschnittstellen durch das Land Thüringen

(5)    Definition von Arbeitspaketen, Arbeitsteilergebnissen einschließlich ihrer Terminierung sowie deren Zuweisung an die verantwortlichen Dezernate/Abteilungen/Sachgebiete

(6)    Entwurf eines Meilensteinplans zur Umsetzung des Digitalisierungskonzepts unter Berücksichtigung des gesetzlichen Umsetzungszeitplans gemäß dem Thüringer E-Government Gesetzes (ThürEGovG) und dem Onlinezugangsgesetz (OZG)

(7)    Strategien zur Vermarktung der kommunalen elektronischen Verwaltungsleistungen

 

04

Im Zuge des Erarbeitungsprozesses der Digitalisierungsstrategie wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, die Entwicklung und Implementierung einer Smart-City Service App, u.a. mit Informationen zum Service der Stadtverwaltung, Veranstaltungen, touristischen Angeboten sowie Verkehrsinformationen, für die Landeshauptstadt Erfurt zu prüfen.

 

05

Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Entwicklung einer auch für mobile Geräte optimierten Bürgerserviceplattform, die u. a. Möglichkeiten der Online-Antragsstellung und/oder eines Online-Meldesystems, beinhaltet, zu prüfen.

 

06

Im Hauptausschuss erfolgt erstmals im 4. Quartal 2020 ein Sachstandsbericht über Handlungsfelder, Projektstruktur und zeitlichen Projektverlauf, sowie über die Prüfergebnisse aus den Beschlusspunkten 03, 04 und 05.

 

07

Der Oberbürgemeister wird beauftragt bis zum Ende des IV. Quartal 2020 ein Konzept zu entwickeln, wie Beiräte und Gremien digital abgehalten werden können.

 

08

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bereits zur Verfügung stehenden Online-Dienste der Landeshauptstadt Erfurt qualitativ weiterzuentwickeln, damit sie die Anforderungen an  OZG-konforme Onlinedienste erfüllen.