Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Entsprechend § 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderkreis Stertzing-Orgel Büßleben e.V. für das Orgelkonzert 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung und Honorar eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.