Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m §§ 8 (1 b), 12 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Umwelt- und Naturschutzamt finanzielle Mittel in Höhe von 1.600,00 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (hier: Kauf und Installation einer Schwengelpumpe zum Aufsetzen auf den städtischen Notwasserbrunnen) zur Verfügung gestellt.