Sitzung: 05.10.2020 OR MOL/007/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1898/20
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m §§ 8 (1 b), 12 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Umwelt- und Naturschutzamt finanzielle Mittel in Höhe von 1.600,00 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (hier: Kauf und Installation einer Schwengelpumpe zum Aufsetzen auf den städtischen Notwasserbrunnen) zur Verfügung gestellt.