Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Förderverein zur Rettung der Schlosskirche Molsdorf e. V. werden gemäß § 17 Abs. 2 a)  der Ortsteilverfassung finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR im Rahmen des 300-jährigen Bestehens der Kirche "St. Trinitatis" zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel können zum Erwerb von 2 Roll-Ups genutzt werden.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.Â