Sitzung: 05.10.2020 OR MOL/007/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1834/20
Beschluss:
Dem Förderverein zur Rettung der Schlosskirche Molsdorf e. V. werden gemäß § 17 Abs. 2 a) der Ortsteilverfassung finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR im Rahmen des 300-jährigen Bestehens der Kirche "St. Trinitatis" zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel können zum Erwerb von 2 Roll-Ups genutzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.Â