Beschluss

 

01

Der Stadtrat beschließt die Überprüfung aller Mitglieder des Stadtrats, die bis zum 15. Januar 1990 volljährig waren, auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR oder mit der politischen Polizei K1 mit ihrer Kenntnis.

 

02

Gleiches gilt für die Beigeordneten und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstellen der im Stadtrat vertretenen Fraktionen.

 

03

Hierzu wird ein Sonderausschuss eingesetzt, dem die Überprüfung der Mitglieder des Stadtrats obliegt.

 

04

Der Sonderausschuss besteht aus je einem Mitglied der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, die vom Stadtrat gewählt werden. Dem Ausschuss gehören als Vertreter ihrer Fraktionen an:

Xxx

Xxx

Xxx

Xxx

Xxx

(namentliche Aufzählung)

 

05

Der Sonderausschuss wird erst konstituiert, nachdem eine Überprüfung der zu Mitgliedern berufenen Stadtratsmitglieder durch den Bundesbeauftragten stattgefunden und ergeben hat, dass die dafür benannten Mitglieder eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR oder für die politische Polizei K1 nicht ausgeübt oder wahrgenommen haben.

Diese Überprüfung wird durch den/die Vorsitzenden des Stadtrats von Amts wegen veranlasst und gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrats durchgeführt.

 

06

Das Verfahren im Sonderausschuss richtet sich nach der beiliegenden Geschäftsordnung (Anlage); sie ist auf das vorstehende Überprüfungsverfahren sinngemäß anzuwenden. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Stadtrat vorgelegt und öffentlich diskutiert.