Beschluss
01
Der Stadtrat beschließt die Überprüfung
aller Mitglieder des Stadtrats, die bis zum 15. Januar 1990 volljährig waren,
auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den
Staatssicherheitsdienst der DDR oder mit der politischen Polizei K1 mit ihrer
Kenntnis.
02
Gleiches gilt für die Beigeordneten und die
Mitarbeiter*innen der Geschäftsstellen der im Stadtrat vertretenen Fraktionen.
03
Hierzu wird ein Sonderausschuss eingesetzt,
dem die Überprüfung der Mitglieder des Stadtrats obliegt.
04
Der Sonderausschuss besteht aus je einem
Mitglied der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, die vom Stadtrat gewählt werden.
Dem Ausschuss gehören als Vertreter ihrer Fraktionen an:
Xxx
Xxx
Xxx
Xxx
Xxx
(namentliche Aufzählung)
05
Der Sonderausschuss wird erst konstituiert,
nachdem eine Überprüfung der zu Mitgliedern berufenen Stadtratsmitglieder durch
den Bundesbeauftragten stattgefunden und ergeben hat, dass die dafür benannten
Mitglieder eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den
Staatssicherheitsdienst der DDR oder für die politische Polizei K1 nicht
ausgeübt oder wahrgenommen haben.
Diese Überprüfung wird durch den/die
Vorsitzenden des Stadtrats von Amts wegen veranlasst und gemeinsam mit dem
stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrats durchgeführt.
06
Das Verfahren im Sonderausschuss richtet
sich nach der beiliegenden Geschäftsordnung (Anlage); sie ist auf das
vorstehende Überprüfungsverfahren sinngemäß anzuwenden. Das Ergebnis der
Überprüfung wird dem Stadtrat vorgelegt und öffentlich diskutiert.