Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein St. Gotthardt-Kirche Erfurt-Marbach e.V. fianzielle Mittel i.H.v. 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit bzw. der schon getätigten Anschaffung / Ausgaben eingesetzt werden.