Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Verein der Freiwilligen Feuerwehr Waltersleben e.V. werden gemäß dem § 17 Abs. 2 a i. V. m. § 18 d finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel können u.a. zum Erwerb von Bierzeltgarnituren verwendet werden.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.Â