Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumforschung in Höhe von 2.523.700,00 Euro (netto) zuzüglich der Eigenmittel der Landeshauptstadt Erfurt in Höhe von 1.191.540,00 Euro (netto), Gesamtsumme 3.715.240 EUR (netto), an die SWE Bäder GmbH für die Sanierung des Freibades Dreienbrunnen mit Bescheid wird vorbehaltlich der baufachlichen Stellungnahme durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und vorbehaltlich des Inkrafttretens des 1. Nachtragshaushaltes 2020 beschlossen.

 

02

Die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumforschung in Höhe von 2.038.300,00 Euro (netto) zuzüglich der Eigenmittel der Landeshauptstadt Erfurt in Höhe von 1.105.700,00 Euro (netto), Gesamtsumme 3.144.000 EUR (netto), an die SWE Bäder GmbH für die Sanierung des Freibades Möbisburg mit Bescheid wird vorbehaltlich der baufachlichen Stellungnahme durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und vorbehaltlich des Inkrafttretens des 1. Nachtragshaushaltes 2020 beschlossen.

 

03

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Haushaltsfortschreibung bzw. Aufstellung von Folgehaushalten die Jahresscheiben den jeweiligen aktuellen Gegebenheiten anzupassen.