Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 (1b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung, finanzielle Mittel in Höhe von 222,27 EUR für den Einbau und Reparatur der Fallrohre am Bürgerhaus Gottstedt zur Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.