Sitzung: 01.09.2020 OR GOT/006/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1475/20
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 (1b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung, finanzielle Mittel in Höhe von 222,27 EUR für den Einbau und Reparatur der Fallrohre am Bürgerhaus Gottstedt zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.