Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Gottstedt finanzielle Mittel i.H.v. 2.031,95 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel werden zur Ersatzbeschaffung/Ausstattung des Bürgerhauses (u.a. Tische) eingesetzt.