Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i. V. m. § 8 (1) b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 50,00 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel werden für den Erwerb von zwei Müllgreifern verwendet. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.