Sitzung: 28.07.2020 SBUKV/006/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0770/20
Beschluss
Die vorliegende Entwurfsplanung für das Investitionsvorhaben "Grundhafter Ausbau Seebachstraße" (Anlagen 1 bis 7[1]) wird im Sinne des § 10 Abs. 3 ThürGemHV beschlossen und bildet damit die Grundlage für die weiteren Planungsphasen und die Ausschreibung der Bauleistungen.