Beschluss

 

Die vorliegende Entwurfsplanung für das Investitionsvorhaben "Grundhafter Ausbau Seebachstraße" (Anlagen 1 bis 7[1]) wird im Sinne des § 10 Abs. 3 ThürGemHV beschlossen und bildet damit die Grundlage für die weiteren Planungsphasen und die Ausschreibung der Bauleistungen.

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlagen 1-7 sind der Niederschrift als Anlagen 1-7 beigefügt.