Beschluss

 

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Die Entwurfsplanung für das Investitionsvorhaben " Ersatzneubau Schulsporthalle der KGS " (Anlagen 1-5[1]) wird im Sinne des § 10 Abs. 3 ThürGemHV beschlossen und bildet damit die Grundlage für die weiteren Planungen und  Ausschreibungen der Bauleistungen.

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlagen 1-5 sind der Niederschrift als Anlagen 9-13 beigefügt.