Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt tritt der Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 18.05.2020 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung  2020 nebst Anlagen der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2020 bei.

 

02

Die geänderte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 sowie die Anpassung der Anlagen zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 (Gesamtplan, Haushaltsquerschnitt, Vermögenshaushalt, Übersicht über die  Verpflichtungsermächtigungen) gemäß Anlagen werden beschlossen.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben bis zum 4. Quartal 2020, ein Konzept zur Prioritätensetzung im städtischen Haushalt 2021 ff. vorzulegen.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verwaltungshaushalt im aufzustellenden Haushalt 2021 mit Minderausgaben i. H. v. von insgesamt 1 % sowie den Haushalt 2022 mit 2 % gegenüber dem Haushaltsansatz im Doppelhaushalt 2019 zu planen. Hierfür sind dem Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben im Oktober 2020 Haushaltseckpunkte vorzulegen.

 

 

05

Das vorzulegende Konzept beinhaltet u. a. eine Priorisierung der Investitionsmaßnahmen im Vermögenshaushalt. Investitionen in Schulen und Kindergärten, die nach dem Beitrittsbeschluss nicht mehr durch Verpflichtungsermächtigungen gedeckt sind, genießen hierbei oberste Priorität.

 

06

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, für alle Investitionsmaßnahmen Prioritätenlisten nach Vorbild des „Programms zur Erhaltung und zum Ausbau von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen“ oder des „Feuerwehrbedarfsplanes“ bzw. des „Standort- und Technikkonzeptes“ vorzulegen.


 

07

In den Haushaltsentwurf 2021 dürfen nur Investitionen aufgenommen werden, bei denen die Voraussetzungen nach § 10 ThürGemHV vorliegen. Die dauernde Leistungsfähigkeit soll planungsseitig mindestens 5 Mio. Euro in 2021 betragen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1a, 1b, 1c und 1d beigefügt.)