Sitzung: 15.07.2020 StR/009/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0970/20
Beschluss
01
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt tritt der Genehmigung des Thüringer
Landesverwaltungsamtes vom 18.05.2020 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 nebst Anlagen der Stadt Erfurt für das
Haushaltsjahr 2020 bei.
02
Die geänderte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 sowie die Anpassung der
Anlagen zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 (Gesamtplan, Haushaltsquerschnitt,
Vermögenshaushalt, Ãœbersicht über dieÂ
Verpflichtungsermächtigungen) gemäß Anlagen werden beschlossen.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Ausschuss für Finanzen,
Rechnungsprüfung und Vergaben bis zum 4. Quartal 2020, ein Konzept zur
Prioritätensetzung im städtischen Haushalt 2021 ff. vorzulegen.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verwaltungshaushalt im
aufzustellenden Haushalt 2021 mit Minderausgaben i. H. v. von insgesamt 1 %
sowie den Haushalt 2022 mit 2 % gegenüber dem Haushaltsansatz im Doppelhaushalt
2019 zu planen. Hierfür sind dem Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und
Vergaben im Oktober 2020 Haushaltseckpunkte vorzulegen.
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05
Das vorzulegende Konzept beinhaltet u. a. eine Priorisierung der
Investitionsmaßnahmen im Vermögenshaushalt. Investitionen in Schulen und
Kindergärten, die nach dem Beitrittsbeschluss nicht mehr durch
Verpflichtungsermächtigungen gedeckt sind, genießen hierbei oberste Priorität.
06
Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, für alle
Investitionsmaßnahmen Prioritätenlisten nach Vorbild des „Programms zur
Erhaltung und zum Ausbau von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen“
oder des „Feuerwehrbedarfsplanes“ bzw. des „Standort- und Technikkonzeptes“
vorzulegen.
07
In den Haushaltsentwurf 2021 dürfen nur Investitionen aufgenommen
werden, bei denen die Voraussetzungen nach § 10 ThürGemHV vorliegen. Die
dauernde Leistungsfähigkeit soll planungsseitig mindestens 5 Mio. Euro in 2021
betragen.
(red. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1a, 1b, 1c und 1d
beigefügt.)