Sitzung: 01.07.2020 StR/005/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 14, Befangen: 0
Vorlage: 2109/19
Beschluss
01
Für den Bereich Schmira, Teilbereich 1 Eisenacher Straße, Am Knotenberg,
Frienstedter Straße, Teilbereich 2 Südlich Im Brühl, Teilbereich 3 Südlich Kornweg soll gemäß
§ 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB der
Flächennutzungsplan geändert werden (Anlage 1).
02
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 41 für den
Bereich Schmira, TeilbereichÂ
1 Eisenacher Straße, Am Knotenberg, Frienstedter Straße,
Teilbereich 2 Südlich Im
Brühl, Teilbereich 3 Südlich Kornweg in seiner Fassung vom
14.04.2020 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes und dessen
Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4
Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1a, 1b, 1c1 und 1c2 beigefügt.)