Beschluss

 

01

Für den Bereich Schmira, Teilbereich  1 Eisenacher Straße, Am Knotenberg, Frienstedter Straße,  Teilbereich  2 Südlich Im Brühl, Teilbereich  3 Südlich Kornweg soll gemäß § 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB der Flächennutzungsplan geändert werden (Anlage 1).

 

02
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 41 für den Bereich Schmira, Teilbereich  1 Eisenacher Straße, Am Knotenberg, Frienstedter Straße, Teilbereich  2 Südlich Im Brühl,  Teilbereich  3 Südlich Kornweg in seiner Fassung vom 14.04.2020 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1a, 1b, 1c1 und 1c2 beigefügt.)