Sitzung: 01.07.2020 StR/005/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 4, Enthaltungen: 8, Befangen: 0
Vorlage: 1347/19
Beschluss
01
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes EFM099
"Arche" in seiner Fassung vom 01.07.2020 (Anlage 2) und die Begründung
(Anlage 3) werden gebilligt.
02
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes EFM099
"Arche" und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V.
m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und §
4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1a und 1b beigefügt.)