Sitzung: 01.07.2020 StR/005/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 9, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 0506/20
Beschluss
01
Die Stadtverwaltung Erfurt erarbeitet eine
Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz. Die Auswahl der geeigneten Mittel
zur Bürgerbeteiligung erfolgt unter Regie des Bürgerbeteiligungsrates.
02
Baumfällungen werden nur geplant, wenn keine anderen Alternativen zum
Baumerhalt möglich sind. In allen städtischen Bauvorhaben sind die Auswirkungen
auf den Baumbestand in Text und Plan zu dokumentieren. Baumfällungen,
Baumerhalt und Baumneupflanzung sind in
der Darstellung zu unterscheiden. Die Genauigkeit hat sich am Planungsstand zu
orientieren. Dabei können zu Beginn der Planung auch überschlägige Zahlen
verwendet werden, mit Fortschreiten der Planung können sich diese verändern und
sind zu konkretisieren.
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03
Die Stadtverwaltung Erfurt informiert den Stadtrat regelmäßig über geplante städtische Baumfällungen. Ein leistbares Verfahren wird im 4. Quartal 2020 vorgelegt. Die Information zur Umsetzung der Baumschutzsatzung wird wie bisher fortgeführt.