Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 9, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Stadtverwaltung Erfurt erarbeitet eine Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz. Die Auswahl der geeigneten Mittel zur Bürgerbeteiligung erfolgt unter Regie des Bürgerbeteiligungsrates.

 

02

Baumfällungen werden nur geplant, wenn keine anderen Alternativen zum Baumerhalt möglich sind. In allen städtischen Bauvorhaben sind die Auswirkungen auf den Baumbestand in Text und Plan zu dokumentieren. Baumfällungen, Baumerhalt und Baumneupflanzung  sind in der Darstellung zu unterscheiden. Die Genauigkeit hat sich am Planungsstand zu orientieren. Dabei können zu Beginn der Planung auch überschlägige Zahlen verwendet werden, mit Fortschreiten der Planung können sich diese verändern und sind zu konkretisieren.

 

03

Die Stadtverwaltung Erfurt informiert den Stadtrat regelmäßig über geplante städtische Baumfällungen. Ein leistbares Verfahren wird im 4. Quartal 2020 vorgelegt. Die Information zur Umsetzung der Baumschutzsatzung wird wie bisher fortgeführt.