Sitzung: 01.07.2020 StR/005/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 10, Befangen: 0
Vorlage: 0459/20
Beschluss
01
Der
Stadtrat fordert die Verwaltung auf, verstärkt Maßnahmen für die Anlage von
Blühstreifen an Feldrändern zu unternehmen.
Dazu
sollten:
a)
den
Pächtern von landwirtschaftlichen Grundstücken und Betrieben die
Fördermöglichkeiten bei der Anlage von Blühstreifen an Feldrändern aufgezeigt
werden.
b)
in
Bereichen des Stadtgebietes, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden und
sich im Eigentum der Stadt befinden, zwei Blühstreifen als Pilotprojekte an
Wirtschaftswegen in Abstimmung mit den Pächtern der angrenzenden Felder
vorbildhaft geplant und angelegt werden.
c)
Aktivitäten
entsprechend dem Modell der von bürgerschaftlichem Engagement getragenen
Blühstreifen, analog dem in Mellingen,
unterstützt werden.
02
Eine Pachtverlängerung ist in
Gebieten, in denen Planungen des ISEK und der Rahmenplanung nicht
entgegenstehen, auf sieben Jahre auszudehnen, um den Abruf von Fördersummen für
Blühstreifenprogramme etc. und Planungssicherheit der Pächter zu ermöglichen.