Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 0810/20 vom 06.05.2020  werden entsprechend  §  4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 445,65 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Stotternheim (u.a. für den Erwerb von Regalen) zur Verfügung gestellt.