Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.            Der Beschluss 0582/20 vom 09.03.2020 wird aufgehoben.

2.            Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem MitMenschen e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (hier: Auffrischung der Vereinsräumlichkeiten / Kauf von Farben, Pinsel, Abdeckmaterial, Lehnenschutz u.a.) eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.