Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Beamerschrank, Lichterketten für den Außenbereich, div. Geschirr für das Bürgerhaus), finanzielle Mittel i.H.v. 1.500,00 EUR, zur Verfügung gestellt.