Sitzung: 02.06.2020 OR FRI/005/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0936/20
Beschluss
Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Beamerschrank, Lichterketten für den Außenbereich, div. Geschirr für das Bürgerhaus), finanzielle Mittel i.H.v. 1.500,00 EUR, zur Verfügung gestellt.