Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung finanzielle Mittel in Höhe von 3343,90 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Rohda (Haarberg) ( Neubeschaffung von Stühlen) zur Verfügung gestellt.