Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend  §  4 i.V.m. §§ 8, 11 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Fachamt finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen  zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel werden für die Ortsbildpflege / Grünflächenunterhaltung im Ortsteil Stotternheim (u.a. Erwerb von Müllgreifern) verwendet.