Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Der Beschluss 0488/20 vom 12.03.2020 wird aufgehoben.
  2. Die frei werdenden finanziellen Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro werden entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, der Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (hier: Kauf von Stapelstühlen für die Ausrichtung jährlich stattfindender Veranstaltungen) zur Verfügung gestellt.
  3. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.