Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Der Beschluss 0485/20 vom 12.03.2020 wird aufgehoben.

 

  1. Die frei werdenden finanziellen Mittel in Höhe von 150,00 Euro werden entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, der Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. für die Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (hier: Kauf eines elektrischen Heizautomaten) zur Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.