Beschluss: mit Ă„nderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i. V. m. § 13, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung – ergänzend zur DS 0198/20 – zusätzliche finanzielle Mittel i. H. v. 3.300,00 EUR für dringende Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten für die Fahrbahn- und Gehbahninstandsetzung (hier: Fläche vor dem ehemaligen Feuerwehrgerätehaus, heute genutzt als Stützpunkt des Amtes 67) bereitgestellt. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.