Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SV Alach e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 700,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Bälle, Laufstangen, Markierungshütchen, Leibchen) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.