Sitzung: 02.06.2020 OR GOT/005/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0586/20
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein
der Kirche "St. Georg" in Gottstedt e.V. für den
voraussichtlich im September statt findendenÂ
Arbeitseinsatz, finanzielle Mittel in Höhe von 80,00 EUR zur Verfügung
gestellt. Die Mittel können für Speisen und alkoholfreie Getränke verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.