Sitzung: 27.05.2020 StR/004/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1957/19
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des
Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer
Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der
vorhabenbezogene Bebauungsplan JOP705 "Wohnen am Bürgerpark",
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2 M 1: 500) mit den textlichen
Festsetzungen in seiner Fassung vom 30.03.2020 und dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3), als Satzung beschlossen.
03
Die Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 8 Bereich Johannesplatz JOP705
"Wohnen am Bürgerpark" (Anlage 6) wird gebilligt.
Die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 6
BauGB zusammen mit dem Bebauungsplan JOP705 "Wohnen am Bürgerpark" in
der durch die Anpassung an den Bebauungsplan geänderten Form ortsüblich neu
bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden
eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft gegeben wird.
(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage
5a – 5d beigefügt.)